Die
Unternehmen
der
FEIES
GRUPPE
bieten
Ihnen
sämtliche
Planungs-
und
Beratungsleistungen
rund
um
die
technische
Gebäudeausrüstung.
Neben
den
Leistungen
gemäß
HOAI
zählen
der
eigens
entwickelte
TGACheck
®
,
die
Erarbeitung
von
Technischer
Due
Diligence,
Konzeptentwicklungen,
Wirtschaftlichkeitsanalysen,
die
Ausarbeitung
von
Entscheidungsvorlagen
zur
Sanierung
/
Neuerrichtung
von
Anlagensystemen
aller
Gewerke
mit
Darstellung
der
Kosten-Nutzenverhältnisse
sowie
die
Prüfung
und
Optimierung
vorhandener
Planungsleistungen
(Controlling
/
Bauherrenberatung),
zum
Leistungsspektrum.
Objekte
vom
exklusiven
Einfamilien-Wohnhaus
über
Büro-
und
Verwaltungsgebäude
bis
zu
großflächigen
Wohn-,
Gewerbe-,
Industriebauten
und
Vorhaben
im
Labor-
sowie
Gesundheitswesen,
bundesweit
und
in
ganz
Europa
werden
umfassend
und
bis
zum
erfolgreichen
Abschluss
Ihres
ganz
individuellen
Vorhabens
betreut.
Profitieren
Sie
von
unserer
Erfahrung
und
unserem
Leistungsangebot
zur
sicheren
und
vor
allem
ökonomisch
wertvollen
Gebäudeausstattung
Ihrer
Projekte.
Bei
der
Planung
Ihrer
technischen
Gebäudeausrüstung
achten
wir
auf
alle
Zusammenhänge
zwischen
den
Gewerken
und
dem
eigentlichen
Gebäude
sowie
insbesondere
Ihren
individuellen
Anforderungen
–
damit
erhalten
Sie
die
für
Sie
optimale
Lösung.
Nur
wenn
die
Planung
aus
einer
Hand
kommt,
lassen
sich
Kollisionen
verschiedener
Gewerke
im
Voraus
erkennen
und
somit
zeit-
und
kostenaufwendige Störungen in der Bauphase vermeiden.
TGA-Gesamtplanung
KG
400
Heizungstechnik,
Sanitärtechnik,
Raumluft-
und
Kältetechnik,
Sprinklertechnik,
Feuerlöschtechnik,
Daten-
und
Medientechnik,
Elektro-
und
Nachrichtentechnik,
Fördertechnik,
Labortechnik,
Küchentechnik,
Lichtplanung,
MSR
/
GLT,
Tiefbau
(Kanal-
und
Straßenbau).
Abwasser-, Wasser-, und
Gasanlagen
KG
410
Wärmeversorgungs-
anlagen
KG
420
Raumlufttechnische-
Anlagen
KG
430
Elektrische Anlagen
KG
440
Fernmeldeanlagen
KG
450
Förderanlagen
KG
460
Nutzungsspezifische
Anlagen
KG
470
Gebäude- und
Anlagenautomation
KG
480
sonstige Maßnahmen
KG
490
Unsere
Planungsleistungen
in
den
von
uns
betreuten
Gewerken
entsprechen,
wie
auch
unsere
Beratungen
den
Bestimmungen
der
HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
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